Wissenswertes
und worauf es beim Kauf von Rauchwarnmeldern ankommt.
- Jeder RWM muss nach Herstellernorm DIN 14604
folgende
Kennzeichnungen
haben:
- DIN 14604
- Name und Anschrift des Herstellers
- CE Kennzeichnung
- Nummer des EG Konformitätszertifikates
- Vom Hersteller empfohlenes Austauschdatum (max.
10Jahre)
- Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
- Hinweise zum austauschen der Batterien, (Art, Menge
etc.)
- Bedienungsanleitung mit z.B. Hinweisen über die
Montageorte
- Bitte kaufen sie keine RWM und lagern diese über Jahre ein, die Lagerzeit geht von den
besagten 10 Betriebsjahren ab!!
- Das Akustische Signal beträgt 85dB.
- Rauchwarnmelder müssen gemäß Bedienungsanleitung mindestens einmal jährlich gewartet
werden, d. h.
- Sichtprüfung, sind die Raucheintrittsöffnungen frei, RWM beschädigt, für diese Fälle
gilt….. sofortiger Austausch
- Die Funktionsfähigkeit ist mittels Prüftaste zu prüfen, LAUTER
ALARM.
- 230V Melder müssen einmal mit 230V und einmal ohne 230V geprüft
werden.
- Bei Fehlfunktionen gilt auch hier Batterie ersetzen oder ggf.… sofortiger Austausch!
- Austausch der Batterien spätestens wenn der RWM eine Batteriestörmeldung
gibt, z.B. in regelmäßigen Abständen Pipton.
- Rauchwarnmelder dürfen als Einzelmelder oder vernetzt (Funk) eingesetzt
werden. Bei funkvernetzten Rauchwarnmeldern überträgt der erste Rauchmeldende- an alle weiteren RWM des gleichen
Netzes. Eine optische- oder z.B. für gehörlose Mitmenschen Vibrationsmeldung ist
möglich.
- Kabelvernetzte Rauchwarnmelder sind speziell, sie werden in einer Brandmeldezentrale an
geklemmt, sind eher im Profibereich oder besonderen Gebäuden mit behördlichen Auflagen zu finden.
- Diese Rauchwarnmelder dürfen nicht auf eine Brandmeldeanlage die behördlich oder
versicherungstechnisch gefordert wird aufgeschaltet werden. Ordnungswidrigkeit, Straf- und zivilrechtliche Folgen, Verlust des Versicherungsschutzes, etc.
- 230V Rauchwarnmelder müssen mit einer Notstromversorgung oder Akku
betrieben werden.
- Bevorzugen sie Melder mit Rückstellmöglichkeit nach einem ausgelösten
Alarm.
- Rauchwarnmelder müssen
nach 10 Jahren ausgetauscht werden, unabhängig ihrer Funktionalität!
- Falschalarme (Täuschungsalarme) können durch Stäube, Dämpfe, Wasserdampf Rauchschwaden,
starke elektromagnetische Einflüsse oder starke Temperaturschwankungen auftreten.Gerade wegen der Wasserdampfbildung sind Badezimmer in der Norm ausgenommen.
- Rauchwarnmelder sind ausschließlich an Decken in ausreichendem Abstand (50cm) zu Wänden,
Einrichtungsgegenständen, Leuchten etc. zu montieren. Es sei denn, eine
vertikale Montage (Wand) ist im Betriebsanleitung des Herstellers ausdrücklich erlaubt. (Betriebsanweisung des Herstellers gut aufbewahren)
- Vorgeschriebene Mindestausstattung gemäß DIN 14676
- Schlafzimmer
- Jedes Kinderzimmer
- Flure
- Räume durch die ein Fluchtweg führt
Jeder weitere Raum (optimale Ausstattung)
Wohnzimmer,
Küche (nur wenn Täuschungsararme ausgeschlossen werden können)
Hobbyraum,
Dachboden,
Keller….
erhöt ihre Sicherheit ....... schützt ihr Leben noch wirkungsvoller!
- Für Räume bis 60m² ist ein Rauchwarnmelder ausreichend, darüber hinaus sind weitere Melder
erforderlich.
- In Treppenhäusern, Galerien und sonstigen hohen Räumen ist in der obersten Etage
mindestens ein RWM zu montieren. Allerdings ist die maximale Höhe mit 6m begrenzt, darüber hinaus müssen weitere RWM angebracht werden.
- Darüber hinaus bedürfen besondere
Räumlichkeiten
- Räume mit L-Form,
- Räume mit Unterzügen,
- Räume mit Zuggefährdung
u. s. w.
besonderer Betrachtung !
Dazu später mehr.......